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Angriffsdatum: 23. September 1997

MATHIAS SCHEYDT

Mathias Scheydt wird 1958 in Bitterfeld geboren und lebt 1997 in Cottbus-Sachsendorf. Der 39-Jährige arbeitet als Gebäudereiniger. Bekannte erinnern sich an ihn als einen ruhigen Menschen, „der bisher nie Streit ausgelöst hat“. [1] Mathias Scheydt ist alkoholkrank. Immer wieder versucht er, vom Alkohol wegzukommen. [2] 

DER ORT

In Cottbus existiert 1997 eine seit langem sehr aktive extrem rechte Szene. Sie wird stark von der örtlichen NPD und ihrer Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ (JN) beeinflusst. Beide stellen Propagandamaterial und Geld, z.B. für Flugblätter der Gruppe „Arbeitskreis Heimatschutz Cottbus“, zur Verfügung. Sie organisieren Fahrten zu Neonazi-Demos und schulen ideologisch. Einer der bekanntesten Neonazikader ist Frank Hübner. Er ist bereits kurz nach der Wende Vorsitzender der „Deutschen Alternative“ (DA) und gründet 1999 den „Kampfbund Deutscher Sozialisten“ (KDA) mit, nachdem er eine Zeitlang in Haft gewesen ist.

Neben organisierten Neonazis gibt es in Cottbus in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre eine ausgeprägte rechte Subkultur. Rechte Cliquen treffen sich in Schulen, Jugendclubs, Kneipen und Wohnvierteln oder gehen gemeinsam zu Fußballspielen von Energie Cottbus. Hier rekrutieren die Neonazi-Strukturen ihren Nachwuchs. Jugendliche, die nicht zur rechten Szene gehören wollen, werden schikaniert und angegriffen. Vor allem Cottbus-Sachsendorf und Schmelwitz sind Hochburgen der rechten Szene. Dort kommt es bereits seit 1989 regelmäßig zu Überfällen auf People of Color, Schwarze Menschen, alternative Jugendliche und Linke.

DIE TAT

Am 23. September 1997 wird Mathias Scheydt in Cottbus von einem bekennenden rechten Skinhead erstochen. Als Motiv gibt der 19-Jährige später an, der ihm unbekannte Mathias Scheydt, welcher an diesem Tag ein rot-schwarzes Halstuch trug, habe ihn in der Hegelstraße mit einem Stock bedroht und „wegen seiner augenscheinlichen Zugehörigkeit zur rechten Szene“ u.a. als „Nazischwein“ und „rechte Sau“ beschimpft. [3] Laut Aussage des Täters folgt Mathias Scheydt ihm nach der verbalen Auseinandersetzung freiwillig zur nahegelegenen Lärmschutzwand an der Autobahn und bedroht ihn dort wieder mit dem Stock. Es gibt keine Augenzeug_innen, die diese Version der Geschichte bestätigen oder widerlegen können.

An der Lärmschutzwand drückt der Täter Herrn Scheydt zu Boden, würgt ihn mit dem Stock und sticht ihn mit einem Messer in den Oberkörper. Anschließend lässt er kurz von Mathias Scheydt ab – kehrt dann aber zu ihm zurück, zwingt ihn, sich vollständig zu entkleiden, und tötet ihn mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper.

Am Tag darauf wird Mathias Scheydts toter Körper von einer Passantin gefunden. [4]

DAS VERFAHREN

Wenige Tage nach der Tat tötet der Skinhead auch noch den 46-jährigen Georg Jürgen Uhl wegen geringer Geldschulden. Das Landgericht Cottbus verurteilt den Täter daher wegen zweifachen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung zu acht Jahren Jugendstrafe.

Da es für den Tathergang des Angriffs auf Herrn Scheydt keine Zeug_innen gibt, stützt sich das Landgericht Cottbus in seinem Urteil allein auf die Angaben des Täters – obwohl es Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Darstellung gibt. So wird Mathias Scheydt von Bekannten als friedlicher Mensch beschrieben, der selbst unter Alkoholeinfluss keinen Streit suchte, sondern eher lustig war. [5] Das Gericht glaubt dennoch die Darstellung des Täters.

Die Polizei und der Verfassungsschutz Brandenburg stufen den Täter, der bereits wegen früherer rechter und vieler anderer Taten vorbestraft ist,  als „extrem aggressiven Einzelgänger, der seine rechtsextremen Ansichten offen kundtut“ ein. [6] Selbst der psychologische Gutachter kommt im Prozess zum Ergebnis: „Die Kriterien Empathie- und Verantwortungsmangel, vermindertes Schuldbewußtsein und die Neigung, andere zu beschuldigen […], sind bei Herrn K. deutlich nachweisbar.“ Es sei „eher davon auszugehen, dass Herr K. gelernt hat, sich mit aggressivem Verhalten durchzusetzen und damit Akzeptanz oder gar Macht über andere auszuüben.“ [7] 

Trotz der Sachlage geht das Gericht in seinem Urteil nicht explizit auf die politische Motivation für die Tat ein. Es thematisiert zwar die rechte Gesinnung des Täters, stellt aber lediglich fest, dass die Beschimpfungen als „Nazischwein“ tatauslösend gewesen seien.

Recherchen in sozialen Netzwerken zeigen, dass der Täter auch viele Jahre nach der Tat noch in extrem rechten Kreisen aktiv ist – u.a. als Anhänger der NPD. Er ruft online unverhohlen zu rassistischer Gewalt auf.

DAS GEDENKEN

Ein öffentliches Gedenken an Herrn Scheydt hat bisher nicht stattgefunden.


[1] Moses Mendelssohn Zentrum, Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“, 2015, S. 119
[2] Ebd., S. 116.
[3] Vgl. Faschistische Morde, in: Antifaschistisches AutorInnenkollektiv (Hg.): Hinter den Kulissen … Faschistische Aktivitäten in Brandenburg – Update 1999, Berlin 1994, S. 27
[4] Moses Mendelssohn Zentrum, Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“, 2015, S. 116-118
[5] Ebd.,  S. 119
[6] Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg, in: Verfassungsschutzbericht Brandenburg 1997, Potsdam 1998, S. 42
[7] Moses Mendelssohn Zentrum, Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“, 2015, S. 121

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